Bonner Querschnitte 13/2018 Ausgabe 530

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â??Es ist ein Skandal, dass derzeit fast allen Konvertiten vom Islam zum Christentum das Asyl verweigert wirdâ??

(Bonn, 18.05.2018) Das Amtsgericht Traunstein hat den 30-jährigen afghanischen Flüchtling Hamidullah M. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er eine vierfache Mutter aus Afghanistan brutal ermordete, da sie vom Islam zum Christentum übergetreten war. Die Tat an der ihm sonst unbekannten Frau geschah vor einem Lidl-Geschäft mit 16 Messerstichen vor den Augen zweier Söhne, 5 und 11 Jahre alt. Das Gericht stellte mit dem Staatsanwalt eine besondere Schwere der Schuld fest und folgte nicht der Argumentation der Verteidigung, dass schuldmindernd zu berücksichtigen sei, dass er von klein auf mit Gewalt, Blut und Tod konfrontiert worden sei (siehe beispielsweise den Spiegel Online-Artikel „Lebenslange Haft für Mord an konvertierter Frau“ vom 09.02.2018)

Foto: Im Gespräch mit dem Ratsvorsitzenden der EKD und der Auslandsbischöfin der EKD vor dem Berliner Dom © BQ/WarneckeWer bisher immer meinte, dass die Klagen von Konvertiten vom Islam zum Christentum, sie würden hier bedroht, sei es von Verwandten und Landsleuten (wie im Falle von Afghanistan oder Pakistan) oder von ihren Heimatstaaten (wie im Falle des Iran), übertrieben oder vorgeschoben seien, hat nun wieder einmal einen Beweis, dass es um bittere Realität geht.

Zahllose Medienrecherchen zeigen, dass in ganz Europa solche Konvertiten verfolgt werden, so etwa jüngst der Radiobericht von Daniel Guthmann und Marcus Latton „Auf der Flucht vor Allah“ vom 11. Februar 2018 auf NDR Info. Dort berichten sowohl Christen, die Muslime waren, als auch Atheisten, die Muslime waren, davon, dass sie von ihren Landsleuten ständig bedroht werden. Iran, Irak, selbst Albanien, die Liste der betroffenen Länder im Bericht ist lang.

Leider kann ich Ross und Reiter nicht nennen, wo die Polizei Bischöfen untersagt hat, in ihrer Kirche Konvertiten vom Islam zum Christentum zu empfangen, da dies zu gefährlich sei. Oft werden die Taufen von Konvertiten zu geheimen Kommando-unternehmen!

Das hindert aber das zuständige Bundesamt (BAMF) nicht daran, derzeit in großer Zahl Konvertiten vom Islam zum Christentum das Asyl zu verweigern und schnell abzuschieben und das, wo die Abschiebepraxis etwa bei Gewalttätern sehr verhalten ist und aus nichtigeren Gründen anderen Landsleuten Asyl gewährt wird. Da lässt sich einer unter Lebensgefahr taufen, alle versuchen, das aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich zu machen, die Polizei warnt vor der Gefahr, aber das BAMF weiß es besser – es sei alles nur Show.

Tausendmal wurde beklagt und von den großen Kirchen angemahnt, dass das BAMF unparteiische Übersetzer einsetzen müsse. So aber baut das BAMF seine Urteile oft auf den ungenügenden Übersetzungen von muslimischen Übersetzern auf, wenn es prüft, ob die Bekehrung echt gemeint ist oder nicht. Absurd. „Komik, die das Leben kosten kann“, nannte das vor kurzem das Medienmagazin pro und führt als Beispiel an, dass ein Asylant laut Übersetzer vermeintlich über den Fußballer Lothar Matthäus sprach, als er von Martin Luther und vom Evangelisten Matthäus sprach. Scheinbar witzig, aber gar nicht komisch, wenn das Asyl und damit das Leben davon abhängen kann. Denn das Land, in das er dann zurück muss, weiß sehr wohl, was es mit Luther und Matthäus auf sich hat.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz und der Ratsvorsitzende der EKD hatten in ihrer Stellungnahme zu Übergriffen gegen Christen in Flüchtlingsunterkünften unter anderem angemahnt, die Dolmetscher besser zu überprüfen, die oft zu Lasten der Christen oder Konvertiten zum Christentum falsch übersetzten. Teils witzige, teils haarsträubende und gefährliche Fehlübersetzungen kursieren in den Medien. Vom BAMF war nichts zu hören, es schwieg oder wiegelte ab. Jetzt wird bekannt, dass das BAMF 2017 und 2018 zweitausendeinhundert (nochmal: zweitausendeinhundert!) Übersetzern den Stuhl vor die Tür gestellt hat. Den Schaden, den die Übersetzer gerade auch für christliche Asylsuchende angerichtet haben könnten, ist derzeit nicht auszumachen. Aus den „witzigen“ Beispielen wird damit nun potentiell tödlicher Ernst. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Übersetzer Aussagen der Christen aus mangelndem Wissen falsch übersetzt haben oder weil ihre eigene religiöse Sozialisation sie gegenüber christlichen Aussagen ablehnend gemacht hat oder direkt aus der Absicht heraus, Christen zu schaden. Wie wollen Entscheider des BAMF die hochkomplizierte und hochsensible Frage, ob die Bekehrung vom Christentum vorgetäuscht ist oder nicht, mit schlechten und parteiischen Übersetzern beantworten? Sie wäre doch schon in bestem Deutsch beider beteiligter Seiten schwer genug zu eruieren! Aber das BAMF ist sich nach wie vor sicher, hier immer sorgfältig und richtig zu entscheiden.

Neben den Übersetzern ist auch zu beklagen, dass sich bei den Entscheidern religiös meist völlig „unmusikalische“ Menschen anmaßen, den wahren Glauben eines Menschen anderer Sprache zu beurteilen, der äußerlich gesehen getauft ist, in eine Kirchengemeinde integriert ist, ein gutes Zeugnis seines Pfarrers ausgestellt bekommt und meist seinen Glauben viel aktiver lebt als die meisten Christen in Deutschland, die doch trotzdem unter dem Schutz der Religionsfreiheit leben.

Dabei werden auch Altfälle aufgerollt, wie jüngst in Pforzheim bei einem seit Jahren dort lebenden Konvertiten, der plötzlich nach Pakistan abgeschoben werden soll, wo der islamistische Mob mit Vorliebe Apostaten umbringt, wobei ihnen ebenfalls völlig egal ist, ob der Betroffene jahrelang nur in die Kirchen gegangen ist, um eine Konversion vorzutäuschen oder es ernst meint. Muslim ist er so oder so nicht mehr.

Sein Pforzheimer Ortspfarrer, der ihn nach langem Unterricht getauft hatte, war so erschüttert, dass er den irrigen Vorwurf, die Kirche sei einem Konversionschwindler aufgesessen, zum Thema seiner Weihnachtspredigt machte – natürlich ohne damit etwas zu ändern.

Es scheint sich aber fast um eine globale Welle zu handeln, denn täglich erreichen mich Horrormeldungen von abgelehnten Asylverfahren von Konvertiten aus den USA, den skandinavischen Ländern oder aus Österreich.

Natürlich darf und muss das BAMF prüfen, ob die Asylgründe vorgeschoben sind. Aber letztlich ist es eigentlich egal, ob ein Iraner oder ein Afghane den Islam nur zum Schein verlassen hat oder wirklich. Einmal in den Iran heimgekehrt, gilt er so oder so als Apostat, der entweder offiziell verhaftet wird oder noch häufiger einfach verschwindet.


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BQ0530.pdf