Bonner Querschnitte 34/2016 Ausgabe 429

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Schirrmacher an der ETH Zürich: â??Der Name â??Menschenrechteâ?? ist genialâ??

(Bonn, 25.07.2016) Bei einer vom vbg Christlicher Hochschulverein Zürich und dem Martin Bucer Seminar organisierten Gastvorlesung im Hauptgebäude der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH) über „Ethik ohne Gott? Wieviel Glauben brauchen die Menschenrechte?“ hat der Präsident des Internationalen Rates der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte und Botschafter für Menschenrechte der Weltweiten Evangelischen Allianz, Thomas Schirrmacher, Begriff und Botschaft der „Menschenrechte“ unterstrichen.

Die 1855 gegründete Eidgenössische Technische Hochschule Zürich hat 500 Professoren, 10.000 Mitarbeiter und 18.600 Studenten und einen Jahresetat von mehr als 1,5 Milliarden Euro. 21 Nobelpreisträger sind mit der Hochschule verbunden.

Menschenrechte seien vor allen Dingen zunächst einmal vorstaatlich, betonte Schirrmacher, weil das Menschsein allem anderen, auch allen Institutionen und Weltanschauungen vorausgehe. Die Menschenrechte, so Schirrmacher, ergeben nicht nur dann allein Sinn, wenn sie dem Staat vorausgehen und an diesen als Maßstab angelegt werden, sondern auch, wenn sie den religiösen Institutionen vorausgehen. Jede Religion und jede religiöse Gruppierung müsse sich daran messen lassen, ob sie die Menschenwürde fördere oder einschränke.

Er wollte aber eine vernünftige Begründung hier und eine Begründung aus der eigenen Religion heraus dort nicht gegeneinander stellen, sagte Schirrmacher, der auf seinen vielen Reisen oft mit Führern anderer Religionen über Menschenrechte gesprochen hat. Vielmehr sei es am Überzeugendsten, wenn sich beide Begründungen träfen, wie das für ihn als Christ gelte.

Die Idee der Menschenrechte sei schon etwas Merkwürdiges, so der mehrfach promovierte Wissenschaftler. Während sich einerseits niemand auf eine gemeinsame Begründung einigen könne und jede Detailfrage Gegenstand heftiger internationaler Auseinandersetzungen sei, seien die Menschenrechte andererseits fast das einzige, was die freie Welt zusammenhält, ja was weit darüber hinaus, und sei es nur als Lippenbekenntnis, die Menschheit eint. Außer Saudi Arabien, Myanmar, Fidschi, Tonga, Brunei und dem Vatikanstaat bezeichnen sich alle anderen Länder der Erde als Demokratien mit Menschenrechtsstandards, der Vatikan ist, auch wenn keine Demokratie, gleichwohl einer der Vorkämpfer der Menschenrechte.

Hier ein Auszug aus seiner Gastvorlesung, in dem er auf vier klassische Fragen eingeht:

Warum nennt man Menschenrechte „Menschenrechte“?

Der Name „Menschenrechte“ ist genial, kann man aus ihm doch die wichtigsten Kennzeichen der Menschenrechte ableiten.

Menschenrechte sind universal, sie gelten eben für alle „Menschen“.

Menschenrechte sind individuell, da es den „Menschen“ eben nur als einzelnen „Menschen“ gibt.

Sie sind aber auch sozial, da es nie nur einen Menschen gibt, sondern immer nur die „Menschen“ und die Rechte für alle zugleich gelten.

Sie sind egalitär, weil sie sich aus dem allen gleichen Menschsein ableiten, nicht aus etwas, das Menschen unterscheidet oder verliehen wird.

Menschenrechte sind vorstaatlich, weil das Menschsein allem anderen vorausgeht.

Menschenrechte sind einklagbar, sind also nicht nur Feststellungen, Appelle oder Forderungen, sondern eben „Rechte“.

Sie sind unteilbar, weil eben die Menschen selbst unteilbar sind und der Mensch im Mittelpunkt steht, nicht ein System oder eine Ideologie.

Sie sind notstandsfest, da der Mensch auch in schlimmsten Lagen oder auch als Straftäter Mensch bleibt.

Warum spricht man vom „Begründungsdefizit“ der Menschenrechte?

„Menschenrechte sind ewig, unabänderlich und gelten überall“, sagt ein modernes Jugendbuch. „Amen“, will man da ob der religiösen Sprache sagen. „Als Naturrecht steht das Menschenrecht dabei über dem Staat.“ Auch das ist religiöse Sprache oder zumindest metaphysische und erstaunlich angesichts des Umstandes, dass allerorten das Naturrecht als überholt gilt.

Doch wer solche Sprache ablehnt, übersieht, dass die Existenz überstaatlicher, alle Men­schen ver­pflichtender Nor­men erst einmal begründet wer­den muss. In der Realität wird darauf entweder oft einfach verzichtet, die Begründung steht auf wackeligen Füßen oder sie gilt nur für bestimmte Religionen oder Weltanschauungen.

Von daher ergibt sich das unglaubliche „Begründungsdefizit“ der UNO-Menschen­rechtserklärung. Nirgends findet sich eine Herleitung oder Begründung der Menschenrechte, die halbwegs universal akzeptiert ist. Wenn es aber keine Rückbindung der Menschenrechtskataloge an irgendeine hö­here Instanz gibt, sind die Menschenrechte eben nur das Ergebnis einer Abstimmung und gelten nur solange, solange ihnen zuge­stimmt wird.

Umstritten ist sowohl, woraus sich die Existenz von Menschen­rechten an sich ablei­tet, als auch, welche Menschenrechte es denn im einzelnen gibt und wie sie zueinander stehen beziehungsweise welche im Konfliktfall Vorrang haben. Es gibt keinen vereinbarten Kanon unverzichtbarer oder fundamentaler Menschenrechte.

Die den Menschenrechten zugrunde liegende Idee der Menschenwürde ist merkwürdig vage und ohne universal akzeptierte Begründung, zugleich aber eine der wirkungsvollsten Ideen der Weltgeschichte. Während etwa in der angelsächsischen Philosophie und Diskussion die Menschenrechte mit großer Selbstverständlichkeit als moralische Rechte angesehen werden, lehnt die deutsche Diskussion dies fast einhellig ab. Jürgen Habermas etwa lehnt so etwas wie die moralische Geltung von Rechten, auch von Menschenrechten grundsätzlich ab.

Brauchen wir eine religiöse Begründung der Menschenrechte? Oder sind Menschenrechte christlichen Ursprungs?

Einerseits müssen die Menschenrechte natürlich nicht nur allen Staaten, sondern auch allen Religionen und Weltanschauungen vorgeordnet sein, sonst funktionieren sie nicht. Auch die christlichen Kirchen dürfen sie nicht für sich vereinnahmen. Immerhin sind die Menschenrechte nicht immer mit den Kirchen zusammen durchgesetzt worden, wie in den USA, sondern oft eben auch gegen die Kirchen erstritten worden, wie in Frankreich.

So sehr ich als christlicher Theologe und Religionssoziologe wiederholt eine christliche Begründung der Menschenrechte vorgelegt habe und so sehr ich davon überzeugt bin, dass geschichtlich gesehen zentrale Elemente der Menschenrechtsidee aus der jüdisch-christlichen Tradition stammen, wenn auch oft säkularisiert, ja so sehr ich das Begründungsdefizit der Menschenrechtsidee immer wieder anmahne, so sehr gilt doch auch: 1. Niemand kann daran interessiert sein, dass der andere die Menschenrechtsidee ablehnt, weil er die eigene Religion oder Weltanschauung ablehnt. 2. Pragmatismus im Sinne der Berufung auf die Menschenrechte aus einem allgemein menschlichen Gefühl und der immer stärker werdenden positiven Erfahrung mit der Menschenrechtspraxis ist nicht das Schlechteste, wenn es ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. 3. Und schließlich: Mir ist lieber, dass jemand die Menschenrechte begrüßt, ja einhält, und nicht genau weiß, wieso, als dass ihn seine Ablehnung einer bestimmten Begründung dazu bringt, dass er sich zu Menschenrechtsverletzungen berechtigt glaubt.

Wenn es so schwer ist, Menschenrechte zu begründen, wieso werden sie dann von so vielen akzeptiert oder gefordert?

Bedeutende Menschenrechtsphilosophen halten – wie schon die amerikanische Unabhängigkeitserklärung von 1776 – die Menschenrechte für „self-evident“, also offensichtlich, selbstverständlich, sich selbst erklärend. Ihre Durchsetzung verdankten sie nicht philosophischer oder religiöser Überlegungen, sondern Mitleid und Schrecken angesichts fürchterlicher Unrechtserfahrungen und dazu seien alle Menschen in der Lage. Der rationale Diskurs helfe bei der Ausgestaltung, doch die Motivation sei emotional. Angesichts von Konzentrationslagern oder Hungerepidemien reagiere fast jeder Mensch eben gleich. Die Antisklavereibewegung sei zwar von sehr religiösen Menschen ausgegangen, habe es aber geschafft, das emotionale Entsetzen vieler ohne Rücksicht auf deren Weltanschauung zu wecken – der kleine Mann empfindet mit und setzt dies gegen Staat und Wirtschaft durch.

Da die Unrechtserfahrungen universal seien, sei es auch der Wunsch nach Menschenrechten, der besten Idee auf dem Markt, solches Unrecht zu verhindern. Deswegen stützt man sich auf einen praktischen Konsens. Der Philosoph Charles Taylor meint, dass sich die Idee der Menschenrechte gerade so global verbreiten konnte, weil man auf eine wirkliche Begründung verzichtet hat. Da ist sicher etwas Wahres dran, nur kann das auch schnell dazu führen, dass die Menschenrechtsidee auf breiter Basis wieder verloren geht.

 

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