Bonner Querschnitte 38/2013 Ausgabe 273

Zurück

Christine Schirrmacher über Apostasie im UN-Menschenrechtsrat

(Bonn, 04.10.2013) Christine Schirrmacher, Professorin für Islamwissenschaft in Leuven, Bonn und Erfurt und Direktorin des “International Institute of Islamic Studies” der Weltweiten Evangelischen Allianz (WEA), sprach im Rahmen der Podiumsdiskussion “Respecting Religious Freedom: Legally Safeguarding a Threatened Right” zum Thema “Apostasy and Blasphemie Laws – how do they hamper Human Rights”. Die Podiumsdiskussion fand als Begleitveranstaltung anlässlich der 22. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates in Genf statt.

Obwohl es in den wenigsten Ländern weltweit staatliche Gesetze gibt, die den Abfall vom Islam (bzw. einer anderen Religion) verbieten und unter Strafe stellen, so Schirrmacher, haben besonders Konvertiten, aber auch Angehörige nicht anerkannter Minderheiten unter Diskriminierung, Einschränkungen ihrer Rechte, Drangsalierung und teilweise Verfolgung und Misshandlung zu leiden. Manche erleiden aufgrund ihres Glaubenswechsels bzw. ihrer Zugehörigkeit zu einer anderen als der vor Ort propagierten Variante des Islam sogar den Tod. Hintergrund in islamisch geprägten Ländern ist die Berufung auf das Schariarecht, das bis zum 10. Jahrhundert n. Chr. durch die Auslegung von Koran und Überlieferung durch namhafte islamische Theologen ausformuliert wurde und für den Abfall vom Islam die Todesstrafe verlangt.

Dort, so Schirrmacher, wo Konvertiten und Andersgläubige zu Tode kommen, geschieht das seltener aufgrund von Verurteilungen vor Gericht und durch Hinrichtungen seitens des Staates, sondern vor allem, weil Einzelne das Recht in ihre eigenen Hände nehmen und einen „Apostaten“ auf der Straße angreifen oder aber seine Familie ihn aus Scham vor der Gemeinschaft als „Schande“ verstößt oder verfolgt. Das Recht auf den freien Wechsel der Religionszugehörigkeit in jede Richtung sowie die Entscheidung, keiner Religion angehören zu wollen, ist ein unveräußerliches Menschenrecht, betonte Schirrmacher.

Mit auf dem Podium saßen der Rechtsanwalt Paul Coleman aus Wien, die Rechtsanwältin Tehmina Aroma aus Indien und die Juristin Ann Buwalda aus Kanada, die praktische Beispiele von Apostasie- und Blasphemieklagen weltweit erläuterten.

Heiner Bielefeldt, der UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit, betonte, dass in Europa derzeit ein Klima herrsche, dass säkulares Denken beinahe absolut setze, so dass religiöse Menschen dort leicht unter den Generalverdacht von Rückständigkeit und Fundamentalismus gerieten.
 

Downloads und Links:

·         Kommentar zur Veranstaltung: Opens external link in new windowhttp://jubileecampaign.org/un-recognizes-decline-in-international-religious-freedom-deadlocked-on-solutions/

·         Programm (Initiates file downloadpdf)

·         Initiates file downloadFoto1 und Initiates file downloadFoto2: Heiner Bielefeldt, UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit im Austausch mit Christine Schirrmacher (ganz links)

Dokumente

BQ0273.pdf