Bonner Querschnitte 38/2013 Ausgabe 273
ZurückChristine Schirrmacher über Apostasie im UN-Menschenrechtsrat
(Bonn, 04.10.2013) Christine Schirrmacher, Professorin für Islamwissenschaft in Leuven, Bonn und Erfurt und Direktorin des âInternational Institute of Islamic Studiesâ der Weltweiten Evangelischen Allianz (WEA), sprach im Rahmen der Podiumsdiskussion âRespecting Religious Freedom: Legally Safeguarding a Threatened Rightâ zum Thema âApostasy and Blasphemie Laws â how do they hamper Human Rightsâ. Die Podiumsdiskussion fand als Begleitveranstaltung anlässlich der 22. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates in Genf statt.
Obwohl es in den wenigsten Ländern weltweit staatliche Gesetze gibt, die den Abfall vom Islam (bzw. einer anderen Religion) verbieten und unter Strafe stellen, so Schirrmacher, haben besonders Konvertiten, aber auch Angehörige nicht anerkannter Minderheiten unter Diskriminierung, Einschränkungen ihrer Rechte, Drangsalierung und teilweise Verfolgung und Misshandlung zu leiden. Manche erleiden aufgrund ihres Glaubenswechsels bzw. ihrer Zugehörigkeit zu einer anderen als der vor Ort propagierten Variante des Islam sogar den Tod. Hintergrund in islamisch geprägten Ländern ist die Berufung auf das Schariarecht, das bis zum 10. Jahrhundert n. Chr. durch die Auslegung von Koran und Ãberlieferung durch namhafte islamische Theologen ausformuliert wurde und für den Abfall vom Islam die Todesstrafe verlangt.
Dort, so Schirrmacher, wo Konvertiten und Andersgläubige zu Tode kommen, geschieht das seltener aufgrund von Verurteilungen vor Gericht und durch Hinrichtungen seitens des Staates, sondern vor allem, weil Einzelne das Recht in ihre eigenen Hände nehmen und einen âApostatenâ auf der StraÃe angreifen oder aber seine Familie ihn aus Scham vor der Gemeinschaft als âSchandeâ verstöÃt oder verfolgt. Das Recht auf den freien Wechsel der Religionszugehörigkeit in jede Richtung sowie die Entscheidung, keiner Religion angehören zu wollen, ist ein unveräuÃerliches Menschenrecht, betonte Schirrmacher.
Mit auf dem Podium saÃen der Rechtsanwalt Paul Coleman aus Wien, die Rechtsanwältin Tehmina Aroma aus Indien und die Juristin Ann Buwalda aus Kanada, die praktische Beispiele von Apostasie- und Blasphemieklagen weltweit erläuterten.
Heiner Bielefeldt, der UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit, betonte, dass in Europa derzeit ein Klima herrsche, dass säkulares Denken beinahe absolut setze, so dass religiöse Menschen dort leicht unter den Generalverdacht von Rückständigkeit und Fundamentalismus gerieten.
Downloads und Links:
· Kommentar zur Veranstaltung: http://jubileecampaign.org/un-recognizes-decline-in-international-religious-freedom-deadlocked-on-solutions/
· Programm (pdf)
· Foto1 und Foto2: Heiner Bielefeldt, UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit im Austausch mit Christine Schirrmacher (ganz links)