Bonner Querschnitte 38/2020 Ausgabe 656

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Aktueller Menschenrechtsbericht protestantischer Kirchen in der Türkei jetzt in deutscher �bersetzung

Viele Ausweisungen ausländischer Christen

(Bonn, 20.06.2020) Der aktuelle Menschenrechtsbericht der „Vereinigung Protestantischer Kirchen“ der Türkei (TeK) ist jetzt in deutscher Übersetzung erschienen. Dieser Menschenrechtsbericht wird seit 2007 von der türkischen evangelischen Gemeinschaft herausgegeben und seit einigen Jahren vom Internationalen Institut für Religionsfreiheit (IIRF) zusätzlich in einer deutschen Übersetzung veröffentlicht. Die TeK „betont die Bedeutung der Religions- und  Glaubensfreiheit und setzt sich dafür ein, dass diese für jeden Menschen und an jedem Ort verwirklicht wird“. Um dazu einen Beitrag zu leisten, wird dieser jährliche Bericht erstellt, der spezifisch die Lage der protestantischen Gemeinschaft in Bezug auf Religions- und Glaubensfreiheit beschreibt. Dabei werden positive Entwicklungen ebenso dargestellt wie andauernde Schwierigkeiten und substantielle Menschenrechtsverletzungen.

Cover IIRF-Bulletin 1/2020Im Jahr 2019 war insgesamt ein deutlicher Rückgang von Hassdelikten in Form tätlicher Angriffe gegen evangelische Christen, Organisationen und Kirchen zu verzeichnen. Auch verbale oder schriftliche Hassreden nahmen im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr ab, sind aber trotzdem ein ernsthaftes Problem, besonders wenn sie über große Tageszeitungen oder Fernsehprogramme verbreitet werden. Gerade zu Weihnachten und Sylvester gab es vermehrt Kampagnen gegen das Feiern dieser Feste, wobei auch Sylvester als spezifisch christliches Fest wahrgenommen wurde. Da auch öffentliche Institutionen an diesen Kampagnen teilnahmen, „wurde eine intensive Atmosphäre des Hasses geschürt“, so der Bericht.

Leider gab es auch im Jahr 2019 keine Einladungen an Vertreter der evangelischen Gemeinschaft, „an durch die Regierung oder offizielle Organisationen veranstalteten Treffen von religiösen Gruppierungen teilzunehmen“. Dagegen sei der „beste Dialog der mit der Polizei und den Sicherheitskräften“ gewesen, wodurch die Gottesdienste und religiösen Feiertage von den Gemeinden ohne Zwischenfälle gefeiert werden konnten.

Im Juli 2019 urteilte ein Verwaltungsgericht in Malatya, dass den Gouverneur der Provinz Malatya und das Innenministerium keine Schuld am Mord der drei Christen treffe, die am 18. April 2007 ermordet worden waren. Die an die Hinterbliebenen gezahlte Wiedergutmachung müsse deshalb mit Zinsen an den Staat zurückgezahlt werden. Gegen dieses Urteil haben die Betroffenen Berufung eingelegt. Susanne Geske, Witwe von Tilmann Geske, bestätigte gegenüber Bonner Querschnitte, dass der Prozess nach wie vor laufe. Sie hoffe sehr, dass sie und die anderen Hinterbliebenen die Summe nicht zurückzahlen müssen.

Ein sehr großes Problem stellte 2019 die zunehmende Praxis dar, ausländische Christen, die in den türkischen Gemeinden aktiv mitgearbeitet haben, aus dem Land auszuweisen und sie mit einer grundlegenden Einreisesperre zu belegen. Im Jahr 2019 betraf das insgesamt 35 Protestanten, die Hälfte davon US-Amerikaner. Rechnet man die Familienangehörigen dazu, waren etwa 100 Personen betroffen. Keiner von ihnen hatte sich irgend etwas strafrechtlich Relevantes zuschulden kommen lassen. Die meisten haben viele Jahre in der Türkei gelebt, manche mehr als 20 Jahre. Sie haben zum Teil Wohneigentum und sollen häufig innerhalb von wenigen Tagen das Land verlassen. Manchen wurde vorgeworfen, an einer – seit 20 Jahren regelmäßig stattfindenden – christlichen Familienkonferenz oder an missionarischen Aktivitäten teilgenommen zu haben. Oft wird dann in der Konsequenz den Betroffenen vorgeworfen, sie seien eine „Gefahr für die nationale Sicherheit“. Diese schwerwiegenden Vorwürfe und die damit verbundene faktische Kriminalisierung der evangelischen Gemeinschaft in der Türkei wird von den türkischen Protestanten mit großer Betrübnis zur Kenntnis genommen und in der Sache deutlich zurückgewiesen.

Die Lage in dieser Sache hat sich in den ersten Monaten 2020 zugespitzt, wie die TeK in einer kürzlich veröffentlichen Presserklärung deutlich machte. In einem aktuellen Fall wurde Joy Anna Subasigüller, der nichttürkische Ehefrau von Lütfü Kerem Subasigüller, Pastor in Ankara, die Aufenthaltsbewilligung entzogen und sie zum Verlassen des Landes innerhalb von zehn Tagen aufgefordert. Der Ehemann und die drei kleinen Kinder (viereinhalb Jahre, zweieinhalb Jahre und drei Monate alt) sind türkische Staatsbürger. Die Ausreisefrist ist vor wenigen Tagen abgelaufen. Frau Subasigüller muss damit rechnen, jederzeit abgeschoben zu werden. Abgesehen von der Frage, wie die Frau mit drei kleinen Kindern – oder gar ohne sie – während der Corona-Krise in die USA reisen soll, wohin es aktuell kaum Flüge gibt, stellt der Ehemann fest: „Die Heimat meiner Frau ist hier in der Türkei“. Zudem habe sie nach dem Tod ihrer Eltern in den USA sowieso keine Anlaufstelle mehr. Die Familie hat Klage gegen die Ausweisung erhoben, die aber keine aufschiebende Wirkung hat.

Beobachter gehen davon aus, dass die verstärkte Ausweisung ausländischer Christen – in den vergangenen Jahren insgesamt etwa 200 – mit dem Fall um Pastor Andrew Brunson zu tun hat. Der Amerikaner hatte über 20 Jahre lang eine kleine Gemeinde in Izmir aufgebaut und geleitet, bevor er im Oktober 2016 unter dem Vorwurf verhaftet wurde, in den Putschversuch vom Sommer 2016 verwickelt gewesen zu sein, eine bewaffnete Terrororganisation unterstützt sowie Spionage betrieben und den Separatismus angeheizt zu haben. Auf starken Druck der amerikanischen Regierung hin wurde er, obwohl wegen Unterstützung einer Terrororganisation verurteilt, schlussendlich aus der Haft entlassen und konnte im Oktober 2018 in die USA ausreisen. 

Die Vereinigung Protestantischer Gemeinden fordert den türkischen Staat dringend auf, die willkürliche Ausweisungspraxis gegen ausländische Mitglieder protestantischer Gemeinden zu beenden. „Den davon Betroffenen sind keine Vergehen vorgeworfen worden, und sie leiden einfach nur wegen ihres religiösen Glaubens: Das muss aufhören! Wenn entschieden werden soll, welche Personen geeignet sind, in unser Land einzureisen, muss die dabei angewandte Politik objektiv sein, für alle Menschen gleich sein und dem geltenden Gesetz unterstehen.“

Aktuell gibt es ca. 170 protestantische Gemeinden in der Türkei, wovon gut die Hälfte juristisch registriert sind. Etwa 20 Prozent sind als Stiftung eingetragen, die Mehrheit von 80 Prozent als Verein. Der juristische Prozess der Registrierung ist nach wie vor nicht einfach und recht aufwendig, sodass kleinere Gemeinden kaum eine Chance haben, sich auch nur als Verein zu registrieren. Erfreulicherweise können sich kleinere Gemeinden aber als Zweiggemeinden einer größeren, registrierten Gemeinde anschließen und so unmittelbar von den Stiftungs- bzw. Vereinsrechten profitieren. Die Gesamtzahl der evangelischen Christen in der Türkei wird aktuell mit ca. 8.000 Gläubigen angegeben.


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BQ0656.pdf