Bonner Querschnitte 46/2016 Ausgabe 441

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IGFM-Präsident trifft Exil-Regierung von Abchasien

(Bonn, 26.09.2016) Der Präsident des Internationalen Rates der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (GFM/ISHR), Thomas Schirrmacher, hat im Rahmen eines Besuches bei der Sektion Georgien der IGFM den Präsidenten der Exil-Regierung von Abchasien, Vakhtang Kolbaia, gemeinsam mit dem Präsidenten des Exil-Parlamentes und einzelner Minister, besucht. Im Kabinettssaal ließ sich Schirrmacher ausführlich über die Menschenrechtslage in Abchasien und die Lage der Flüchtlinge aus Abchasien informieren. Anschließend gab die abchasische Exil-Regierung ein diplomatisches Dinner zu Ehren der Gäste.

Begleitet wurde Schirrmacher vom Präsidenten der Sektion Georgien, Avtandil Davitaia, und vom Leiter des deutschen Professorenforums, das gemeinsam mit dem Kulturinstitut der Georgisch-Orthodoxen Kirche den georgisch-deutschen Dialog mit Symposium mit christlichen Wissenschaftlern aus beiden Ländern unterhält.

Schirrmacher äußerte sein Unverständnis, dass das Handeln Russlands in der Ukraine die Weltmedien beschäftige und EU und USA zu Sanktionsmaßnahmen bewogen habe, während die de facto-Besetzung Abchasiens die Weltöffentlichkeit seit 24 Jahren nicht interessiere, obwohl es hier sogar klare Vorgaben des UN-Sicherheitsrates gebe.

Ebenso halten die Palästinenserflüchtlinge die Welt seit Jahrzehnten in Atem, die etwa 200.000 Flüchtlinge aus Abchasien, die seit 1993 in Georgien leben und in ihre Heimat zurückkehren möchten, hätten dagegen keine Stimme – außer in der Exil-Regierung. Unter den 1993 in Abchasien verbliebenen Georgiern kam es zu ethnischen Säuberungen, die im Massaker von Sochumi gipfelten, als die Einwohner des Ortes zunächst gefoltert, vergewaltigt und angezündet und am Ende etwa 7.000 Menschen grausam umgebracht wurden, darunter der Regierungschef des Landes. Die OSZE hat die ethnischen Säuberungen gegen Georgier in Abchasien offiziell anerkannt und verurteilt. Bislang wurde noch kein Teilnehmer an den Massakern vor Gericht gestellt.

Abchasien sieht sich – von Russland finanziert und gedeckt – als selbstständigen Staat, völkerrechtlich gilt es als Teil von Georgien. Abchasien verfügt seit 1993 über eigenständige, von Georgien unabhängige staatliche Strukturen. Georgien übt keinerlei Kontrolle mehr über das Gebiet aus. Neben Russland haben Nicaragua, Venezuela und Nauru Abchasien als Staat anerkannt, die dafür hohe Finanzhilfen erhielten. Georgien und alle anderen Staaten der Welt betrachten Abchasien als illegal besetztes georgisches Gebiet und sehen die Regierung der in Georgien amtierenden Autonomen Republik Abchasien als rechtmäßige Regierung in der Region an. Diese hat ihren derzeitigen Sitz in der georgischen Hauptstadt Tiflis und keinen tatsächlichen Einfluss auf die Region.

 

Downloads:

  • Initiates file downloadFoto 1: Empfang durch die Exilregierung Abchasiens, vorne rechts der Präsident, der Präsident des Parlamentes und der Präsident des Obersten Gerichtshofes
  • Initiates file downloadFoto 2: Blick vom Kopf des Regierungstisches Abchasiens, am Ende der Präsident der IGFM Georgien, Avtandil Davitaia
  • Initiates file downloadFoto 3: Sitz der Exil-Regierung Abchasiens
  • Initiates file downloadFoto 4: Flagge von Abchasien

Dokumente

BQ0441.pdf