Bonner Querschnitte 04/2011 Ausgabe 158

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Religionsfreiheitsexperten kritisieren Initiative islamischer Staaten im UN-Menschenrechtsrat

Bielefeldt und Schirrmacher diskutieren in einer Nürnberger Freikirche

(Bonn, 27.01.2011) In einer gemeinsamen Veranstaltung in der in der tschechischen Tradition der Brüdergemeinde stehenden Freien Christengemeinde Langwasser in Nürnberg plädierten der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, und der Direktor des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit der Weltweiten Evangelischen Allianz, Prof. Dr. Thomas Schirrmacher, für einen stärkeren Einsatz der Staatengemeinschaften, insbesondere der freien Staaten, für die Religionsfreiheit. Die Religionsfreiheit sei in zahlreichen internationalen völkerrechtlichen Verträgen festgeschrieben, die praktisch alle Staaten der Erde unterzeichnet hätten.

Beide Experten äußerten sich ablehnend zu dem Versuch islamischer Staaten unter Führung von Pakistan, im UN-Menschenrechtsrat und in der UN-Versammlung die „Diffamierung von Religion“ als Menschenrechtsverletzung zu verankern. Hier werde die Menschenrechtsfrage auf den Kopf gestellt. Subjekt der Menschenwürde und der sich daraus ergebenden Menschenrechte seien eindeutig die einzelnen Menschen, nicht eine Religion als solche, so Bielefeldt. Die Meinungsfreiheit sei mit der Religionsfreiheit so eng verbunden, dass ihre Beschränkung in Bezug auf das Thema Religion auch die Religionsfreiheit selbst zerstöre. Bielefeldt hatte dies kürzlich auch bei seiner Antrittsrede im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen so vertreten.

In seiner Predigt am Vormittag betonte Schirrmacher anhand des Berichtes der Apostelgeschichte zum Tumult in Ephesus, dass Christenverfolgung und Verletzung von Religionsfreiheit meist stark mit anderen Motiven verquickt seien. Dem Bericht der Apostelgeschichte zu Folge wurde in Ephesus die Verfolgung von Silberschmieden angezettelt, deren Umsätze mit Dianatempelchen rückläufig war. Ebenso betonte Schirrmacher, dass die Apostelgeschichte positiv berichte, dass es Vertreter des Staates waren, die mit Hinweis auf den römischen Rechtsstaat die Verfolgung glimpflich beendeten. Der Staat müsse Christen vor Verfolgung schützen, aber nicht weil sie Christen seien, sondern weil der Auftrag des Staates Frieden und Gerechtigkeit für alle, auch für Christen, sei. Gerade weil die Kirchen längst das Gewaltmonopol an den Staat abgegeben hätten, könnten und wollten sie sich gegen Gewalttäter nicht mehr selbst verteidigen, sondern wären auf den Schutz des Staates angewiesen. Wo Staaten dies nicht gewährleisteten oder die Gewalt gegen Christen gar vom Staat selbst ausginge, müssten andere Staaten deutlich ihre Stimme erheben.

 

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  • Initiates file downloadBild1: Prof. Dr. Heiner Bielefeldt (r.) und Prof. Dr. Thomas Schirrmacher
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  • Initiates file downloadBild3: Thomas Schirrmacher
  • Initiates file downloadBild4: Heiner Bielefeldt (l.) und Thomas Schirrmacher
  • Initiates file downloadBild5: Heiner Bielefeldt (l.) und Thomas Schirrmacher
  • Initiates file downloadBild6: von links: Thomas Schirrmacher, Heiner Bielefeldt und Pastor Goss (Pastor der gastgebenden Gemeinde in Nürnberg)

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BQ0158_01.pdf