Bonner Querschnitte 05/2015 Ausgabe 341

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Der WEA-Botschafter für Menschenrechte: Kirchenasyl bekräftigt das Grundgesetz

(Bonn, 13.02.2015) Anlässlich eines Empfangs der First Lady von Honduras für die Spitze der Weltweiten Evangelischen Allianz gab der WEA-Botschafter für Menschenrechte der Presse gegenüber folgende Stellungnahme ab:

 

Ist Kirchenasyl ein Versuch der Kirchen, eine Art christliche ‚Scharia‘ über das Grundgesetz zu stellen? Mitnichten. Kirchenasyl ist erklärter Maßen kein Versuch, das Grundgesetz zu ersetzen, sondern geschieht unter ausdrücklicher Berufung und Bestätigung des Grundgesetzes.

Deutschland ist das einzige Land der Erde, das in seiner Verfassung ein Widerstandsrecht verankert hat. In Artikel 20 (4) des Grundgesetzes heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Die Befürworter des Kirchenasyls glauben, dass in den konkreten Fällen das im Grundgesetz garantierte Asylrecht nicht umgesetzt wird, und versuchen, dieses Recht vorübergehend zu schützen, bis jeweilen eine Lösung gefunden wurde.

Ich kann nicht beurteilen, inwieweit dies im Einzelfall tatsächlich so ist. Und man mag das im Einzelfall oder grundsätzlich anders sehen. Auch muss man damit leben, dass der Staat jederzeit sein Gewaltmonopol gegenüber den beteiligten Kirchengemeinden durchsetzen kann. Aber die Motivation derer in Frage zu stellen, die für konkrete Flüchtlinge Kirchenasyl organisieren, indem man sie mit Menschen vergleicht, die gegen Menschenrechte sind, unsere Werteordnung umstürzen wollen oder alle Menschen zwingen wollen, nach ihren religiösen Vorstellungen zu leben, ist völlig abwegig.

Das Kirchenasyl wendet sich mitnichten gegen unsere demokratische Grundordnung, sondern lebt von ihr her.

 

Thomas Schirrmacher, Botschafter für Menschenrechte der Weltweiten Evangelischen Allianz

 

 

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·         Initiates file downloadFoto: von links nach rechts: 1 Der Vorsitzende des Internationalen Rates der WEA, Ndaba Mazabane, 2 Thomas Schirrmacher, 3 die First Lady von Honduras, 4 Personenschützerin, 5 der designierte Generalsekretär der WEA, Bischof Efraim Tendero

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BQ0341.pdf