Bonner Querschnitte 07/2016 Ausgabe 402
ZurückProf. Dr. Thomas Schirrmacher in Rutesheim: â??Religionsfreiheit gehört zur DNA Deutschlandsâ??
Vortrag zu âChristenverfolgung heute â eine Herausforderung für Politik und Kirchenâ
(Bonn, 05.03.2016) Am 26. Februar 2016 fand im mit etwa 150 Gästen übervoll besetzten Bürgersaal in Rutesheim ein Vortragsabend zum Thema Christenverfolgung statt. Eingeladen hatten in Zusammenarbeit mit Sabine Kurtz MdL der EAKâKreisverband Böblingen und der CDU-Stadtverband Rutesheim unter Vorsitz von Reinhart Boehm.
Die Zuhörer lauschten dem Vortrag von Prof. Dr. Thomas Schirrmacher von der ersten Minute an wie gebannt: Als herausragender Kenner der Materie behandelte er das Thema âChristenverfolgungâ nicht isoliert, sondern betrachtete es in einem universalen Rahmen. Religionsfreiheit, Menschenrechte und die globale Situation der Religionen spielten genauso eine Rolle wie die weltweite Ãkumene oder â ganz aktuell â die Flüchtlingsfrage.
Einen groÃen Teil des Vortrags widmete er dem Thema âReligionsfreiheitâ, dargestellt an der gesellschaftlichen und politischen Situation in Ländern, in denen entweder das Christentum oder der Islam die vorherrschende Religion bilden. Während in christlich geprägten Ländern der Neuzeit aufgrund ihrer historischen Entwicklung Religionsfreiheit selbstverständlich geworden sei, herrsche in den meisten islamisch geprägten Ländern keine Toleranz und eine von der Scharia dominierte Rechtsauffassung. Beide Entwicklungen dauerten noch an und beeinflussten bis heute weite Teile der Welt.
Das religiöse Selbstverständnis einer Gesellschaft habe tiefgreifende Auswirkungen auf die Entwicklung seiner Staatsform. Zur Demokratie gehöre unweigerlich die Religionsfreiheit. Just daran scheiterten bislang die demokratischen Bewegungen in islamischen Ländern. Denn Religionsfreiheit widerspräche bisher den am meisten verbreiteten Formen des Islam.
Die Folgen: Während christliche und andere religiöse oder weltanschauliche Minderheiten in muslimischen Ländern oft diskriminiert oder verfolgt würden, genössen muslimische Minderheiten in Ländern mit christlicher Mehrheit in der Regel Freiheitsrechte. Muslimische Minderheiten, die in ihren muslimischen Herkunftsländern unterdrückt würden, wie beispielweise Aleviten oder die Ahmadiyyas, begrüÃten und befürworteten in der Regel die Religionsfreiheit in christlich geprägten Ländern sehr. Islamistische Extremisten hingegen hätten sich zum Ziel gesetzt, die Religionsfreiheit zu âüberwindenâ und missbrauchten diese häufig, um ihre Ideologie zu verbreiten. Der weltweite Islam sei also keineswegs homogen. âDifferenziertes Urteilen und Handeln sind hier vonnötenâ, betonte Schirrmacher. âIn der Praxis heiÃt das: Islamisten muss durch die Staatsgewalt die ârote Karteâ gezeigt werden. Hilfs- und Schutzbedürftige aber haben Anspruch auf Unterstützungâ, so Schirrmacher. âFür muslimische Flüchtlinge hierzulande gilt dies genauso wie für verfolgte Christen in anderen Ländern. Denn: Der Einsatz für Religionsfreiheit und der Kampf gegen Christenverfolgung gehören zusammen. Beides macht das christliche Ethos aus und ist auch Leitlinie der CDU.â
Daher sieht Schirrmacher Deutschland hinsichtlich der Behandlung von Flüchtlingen in der Pflicht: âWir sind der Menschenwürde und der Humanität verpflichtet â das gehört zu unserer DNA â daran führt kein Weg vorbeiâ, so sein Credo.
Auch Sabine Kurtz verwies in ihrem GruÃwort auf die Bedeutung der Religionsfreiheit und der christlich-jüdischen Tradition für Deutschland. âReligion ist nicht Privatsacheâ, betonte sie in Abgrenzung zur Auffassung der Grünen und anderer Kräfte, die Religion aus dem öffentlichen Leben verdrängen und das Zusammenspiel von Staat und Kirchen trennen wollen. Auch halte sie es für bedeutsam, die eigene christliche Religion bewusst zu pflegen: âWer sich seiner eigenen Religion gewiss ist, kann in einen selbstbewussten Dialog mit anderen Religionen treten.â
Von Marc Krüger
Quelle: http://www.stadtanzeiger-im-netz.de/lokales/prof-schirrmacher-religionsfreiheit-gehoert-zur-dna-deutschlands(Ãbernahme mit freundlicher Genehmigung)
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