Bonner Querschnitte 21/2020 Ausgabe 639

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Der Entwurf für eine neue Verfassung Gambias

Eine Bedrohung der religiösen Toleranz und des friedlichen Zusammenlebens

(Bonn, 13.03.2020) Für die christliche Gemeinschaft in Gambia schwindet langsam die Hoffnung auf den Aufbau einer fortschrittlichen Verfassung, die den Interessen des Landes für die kommenden Generationen dienen würde. Die Frist des 31. März 2020, bis zu der die Kommission zur Überprüfung der Verfassung (Constitutional Review Commission, CRC) dem Präsidenten die endgültige Fassung der neuen Verfassung Gambias vorlegen muss, rückt immer näher. Doch weder die CRC noch die Regierung haben einen Hinweis darauf gegeben, dass die christlichen Anliegen berücksichtigt wurden – und das trotz der viermonatigen Kampagne des Gambia-Christenrates (Gambian Christian Council, GCC), eines für alle christlichen Angelegenheiten des Landes zuständigen Dachverbandes.

Ein einzigartiges Merkmal dieses kleinen westafrikanischen Landes, das als „Die lächelnde Küste Gambias“ bezeichnet wird, ist das Erbe religiöser Toleranz und Koexistenz, wo, trotz eines muslimischen Bevölkerungsanteils von 90 Prozent, Christen und Muslime bisher nebeneinander gelebt haben. In den meisten Familien wohnen Mitglieder beider Religionen aufgrund von Mischehen konfliktlos innerhalb der Gemeinschaften zusammen. Dieses bemerkenswerte und dringend benötigte Vorbild der friedlichen religiösen Koexistenz ist nun bedroht.

Bei einem persönlichen Treffen mit der CRC wies der Bischof der katholischen Kirche, Bischof Gabriel Mendy, Mitglied des GCC, darauf hin, dass „ein Wort, das in seiner Bedeutung klar ist und in verschiedenen Verfassungen auf der ganzen Welt vorkommt, jetzt im Mittelpunkt der Kontroverse steht“. Das sagte er unter Bezugnahme auf den Begriff „säkular“, der im Verfassungsentwurf, der von der CRC im November 2019 zur Beratung herausgegeben wurde, nicht vorkommt. Begay Jabang, Mitglied des GCC-Kampagnenteams und CEO von Life Solutions, erklärte auf der GCC-Pressekonferenz vom 10. Dezember 2019, dass die CRC mit dem Ausschluss des Begriffs „säkular“ aus der Verfassung die ihr vom Parlament vorgegebenen Leitprinzipien nicht eingehalten hat. Eines der sechs Leitprinzipien im CRC Gesetz 2017, Abschnitt 6, Unterabschnitt 2,d,vi, unter „Aufgaben der Kommission“, ist, dass die Kommission eine neue Verfassung entwerfen soll, „die den Fortbestand Gambias als säkularer Staat schützen und fördern soll; in der alle Glaubensrichtungen gleich behandelt und ermutigt werden, den nationalen Zusammenhalt und die Einheit zu fördern“.

Um eine staatliche Günstlingswirtschaft gegenüber einer bestimmten Religion zu verhindern, wie es unter dem ehemaligen Präsidenten, der 22 Jahre lang regierte, der Fall war, hat der GCC die CRC aufgefordert, in die endgültige Verfassung den Punkt aufzunehmen, dass „Gambia eine souveräne, säkulare Republik mit verschiedenen ethnisch-sprachlichen und religiösen Gemeinschaften mit gleichen Chancen ist, die interethnische, politische und religiöse Toleranz für den sozialen Zusammenhalt gewährleistet“. Der GGC hat die CRC gebeten, eine klare Definition des Begriffs „säkular“ in der Verfassung zu liefern. Die Sicht des GCC zur Bedeutung des Begriffs „säkular“ ist die eines Staates, der in allen Fragen der Religion neutral bleibt und die klare Trennung zwischen Regierung und religiösen Institutionen gewährleistet. Damit soll vermieden werden, dass staatliche Mittel benutzt werden, um eine Religion über die anderen zu stellen, was in der Vergangenheit eine gängige Praxis war. Darüber hinaus wird dieser Punkt weiter untermauert durch die vielen Enthüllungen im laufenden ‚Truth & Reconciliation‘-Prozess, der sich damit befasst, wie der ehemalige Präsident seine Macht missbraucht hat, um sich in religiöse Angelegenheiten einzumischen. Im Falle der Muslime bestimmte er beispielsweise die Tage, an denen die muslimische Gemeinschaft zum Abschluss des jährlichen Fastens, des Ramadan, beten durfte. Im Blick auf die Christen ging er sogar so weit, die Nation einseitig zum islamischen Staat zu erklären. Die Nationalversammlung focht einen solchen illegalen und verfassungswidrigen Schritt nicht an; dies führte zu einer schwierigen Zeit für die Christen.

Karte von Gambia © OCHA CC BYDas als „schleichende Scharia“ bekannte Phänomen ist auch ein Anliegen der christlichen Gemeinschaft und sollte sowohl der Regierung als auch der internationalen Gemeinschaft insgesamt Sorge bereiten. Beispiele dafür sind die zunehmenden Beweise für extremistische Propaganda und Ansichten, die zahlreichen Beispiele für die ungerechte Behandlung von Minderheitengruppen, einschließlich Christen, die Hassreden einiger hochrangiger muslimischer Geistlicher und nun im Verfassungsentwurf die Umbenennung der Kadi Gerichte in Scharia-Gerichte sowie die mindestens 48-malige Aufnahme des Wortes Scharia. Madi Jobarteh, ein Muslim, Menschenrechtsaktivist und der Landesvertreter der Westminster Foundation for Democracy (WFD), bestätigte diese Ansicht in seinem Artikel ‚Why I Think The Draft Has An Islamic State In Mind‘ [„Warum ich glaube, dass der Entwurf einen islamischen Staat im Sinn hat“]: „Dies stellt eine seismische Veränderung dar, die nichts von dem ist, was die meisten jemals erwartet hätten, und die aus der CRC hervorgehen wird.“ In Bezug auf die Einführung der Scharia-Gerichte – das Hohe Gericht, das Berufungsgericht und der Oberste Gerichtshof werden eine Scharia-Gerichtsbarkeit haben – sagte er weiter: „Effektiv wird es mit der Zeit immer unattraktiver oder immer weniger reizvoll für jemanden, sich als Anwalt nach dem Allgemeinrecht zu qualifizieren und ausbilden zu lassen, was [gezielt] höchstwahrscheinlich dazu führen würde, dass Gambia eine Scharia-Gerichtsbarkeit wird. Dieser Verfassungsentwurf in seiner jetzigen Form würde, falls er verabschiedet wird, genau das festlegen, woran Abschnitt 151(2)(b) die Nationalversammlung hindert: die Einführung einer Staatsreligion und vieles mehr.“ Um die Interessen aller Bürger zu wahren und eine faire und gleiche Behandlung zu gewährleisten, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Verfassung Gambias nicht auf religiösen Lehren, sondern auf internationalen Menschenrechtsstandards basiert.

Es ist auch unbedingt erforderlich, dass alles getan wird, um zu verhindern, dass Extremisten die Nation auf den falschen Weg führen. Nachdem sich die gambische Regierung erfolgreich für die Sache der Rohingya, einer muslimischen Minderheit in Myanmar, vor dem Internationalen Gerichtshof eingesetzt hat, sollte sie  jetzt nicht die Augen vor der wachsenden Ausgrenzung der christlichen Minderheit in ihrem eigenen Hinterhof verschließen.


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