Bonner Querschnitte 48/2016 Ausgabe 443
ZurückDrei Mal lebenslänglich für Malatya-Mörder
Verurteilte Täter weiter nicht in Haft
(Bonn, 29.09.2016) Der Malatya-Mordprozess ist gestern am 115. Verhandlungstag und neuneinhalb Jahre nach der Tat am 18.04.2007 zu einem vorläufigen Ende gekommen. Die fünf Hauptangeklagten wurden zu je drei Mal lebenslänglicher Haft verurteilt. Zudem wurden ein Oberst zu 13 Jahren und neun Monaten und ein Major zu 14 Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, diese allerdings offiziell wegen Dokumentenfälschung und Geheimnisverrat. Alle anderen Angeklagten wurden freigesprochen.
Die sieben jetzt zu Haftstrafen verurteilten Täter sind aber alle nicht in Haft genommen worden. Die fünf Haupttäter sind â wie schon seit Anfang 2014 (vgl.
BQ 292 und
BQ 293) â mit elektronischen FuÃfesseln versehen auf freiem FuÃ. Zu den beiden anderen Verurteilten sind keine Einschränkungen ihrer Freiheit bekannt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sondern kann in höherer Instanz angefochten werden. Beobachter des Prozesses aus den Kreisen der Vereinigung Protestantischer Kirchen in der Türkei gehen deshalb davon aus, dass sich der weitere Prozess noch sehr lange hinziehen wird und die Täter damit die nächsten Jahre quasi frei sein werden, ja gegebenenfalls sogar im Land untertauchen oder ins Ausland abtauchen könnten.
Positiv zu bewerten sei zunächst, dass der Richter nach geltendem Recht die Schwere der Straftat gewürdigt hat und für jeden einzelnen Mord jeden der Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt hat. (Eine mehrfache, auch mehrfach lebenslängliche Strafe ist im türkischen Rechtssystem prinzipiell nicht ungewöhnlich, bedeutet aber nicht, dass ein solches Urteil, wenn es rechtskräftig ist, dazu führt, dass der verurteilte Täter tatsächlich lebenslang im Gefängnis bleibt.)
Andererseits wurden die Täter â so nach dem vorliegenden 46-seitigen Urteilstext â vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung freigesprochen. Das sei insofern erstaunlich, da dieser Vorwurf gerade aktuell in der Türkei sehr schnell erhoben wird.
Zugleich vertritt der Strafgerichtshof von Malatya in der Urteilsbegründung die Meinung, dass es bei einer solchen Tat Hintermänner gegeben haben muss, die leider trotz neunjährigem Prozess nicht ermittelt werden konnten. Wörtlich heiÃt es:
âAuch wenn unser Gericht davon ausgeht, dass die Tötungen und die damit zusammenhängenden Strafbestände von den Angeklagten Abuzer Y?ld?r?m, Cuma Ãzdemir, Emre Günayd?n, Hamit Ãeker und Salih Gürler begangen wurden, und auch wenn daher der Weg zur Bestrafung der Angeklagten eingeschlagen wurde, so wird doch deutlich, dass die Art, wie das Ereignis ablief, und der Umfang der Ermittlungen deutlich machen, dass es nicht dem natürlichen Ablauf des Lebens entspricht, dass diese Tat nur von den fünf Angeklagten geplant und ausgeführt worden sein soll. Es wird deutlich, dass trotz einer neun Jahre dauernden gerichtlichen Untersuchung die Täter und/oder Organisationen, die die Angeklagten anstifteten, nicht ans Licht gebracht werden konnten. Daher wird beschlossen, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft von Malatya zu erheben, um die Täter und/oder Organisationen, die dieses Ereignis angestiftet und geplant haben, ans Licht zu bringen.â
(AZ: 2014/173 Esas Absatz 4 h [unter der Rubrik: âStrafanzeigenâ])
Pastor ?hsan Ãzbek (Ankara) äuÃerte sich als Vorsitzender des Vereinigung Protestantischer Kirchen in der Türkei: âNatürlich geht das Verfahren weiter, zunächst beim Gebietsgericht, dann beim Kassationshof. Es kann viele Jahre dauern. Die Mörder, die unsere Geschwister grausam zu Tode gebracht haben, werden vermutlich noch viele Jahre wie bisher auf freiem Fuà sein und ein freies Leben führen. Schon die Tatsache, dass bisher ständig die gerechte Strafe verzögert und aufgeschoben wurde, verletzt das Gewissen und lässt das Vertrauen in die Gerechtigkeit groÃen Schaden nehmen. Als protestantische Gemeinschaft wünschen wir uns, dass dieser Prozess ohne Aufschub zu einem gerechten Ende kommt, indem er zügig abgearbeitet wird und die Schuldigen so schnell wie möglich bestraft werden.â (Die vollständige PM findet sich hier.)
Emre Günayd?n, einer der Haupttäter, äuÃerte in seinem Schlusswort: âIch bin dankbar, dass ich meinen Staat nicht beschämt und seine Ehre nicht befleckt habe.â Allein das sage âsehr viel ausâ, so Ãzbek.
Susanne Geske, die Witwe eines der Opfer, äuÃerte sich gegenüber BQ auch sehr ernüchtert. Das Verfahren sei âein Ding ohne Endeâ, es sei einfach nicht absehbar, wann das Urteil rechtskräftig werden wird und ob die Täter am Ende je in Haft müssten. Zugleich seien die von den beiden verurteilten Militärs gegen die Christen in Malatya, inklusive Familie Geseke, in GröÃenordnungen erfundenen Vorwürfe nach wie vor bei den einschlägigen staatlichen Behörden registriert, obgleich durch den Prozess erwiesen wurde, dass dies alles frei erfunden gewesen sei.
Downloads:
- Vollständige Pressemeldung der Vereinigung Protestantischer Kirchen zum gestrigen Urteil (in deutscher Ãbersetzung) als
pdf
