Bonner Querschnitte 55/2015 Ausgabe 391

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Christine Schirrmacher bei Anhörung des Deutschen Bundestages

(Bonn, 05.12.2015) Zur Anhörung des Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages bieten wir Ihnen zwei Berichte, einen aus PRO über den Beitrag von Christine Schirrmacher und einen vom Bundestagspressedienst über die gesamte Anhörung.

Keine Demokratie mit der Scharia

Islamisch geprägte Gesellschaften sind demokratiefähig. Das erklärte die Islamwissenschaftlerin Christine Schirrmacher bei einer Anhörung im Bundestag. Dafür dürfe aber die Scharia nicht das Rechtssystem bestimmen.

Mit der Scharia ist kein demokratischer Staat zu machen, erklärte Christine Schirrmacher, Professorin für Islamwissenschaft an der Universität Bonn, im Rahmen einer Anhörung des Menschenrechtsausschusses am Dienstag im Bundestag. Zwar schließen sich Islam und Demokratie nicht aus. So gilt beispielsweise Indonesien als Vorbild für eine muslimische Demokratie, auch wenn es Rückschläge gibt; Tunesien hat sich ebenfalls demokratisiert – allerdings als einziges Land des sogenannten Arabischen Frühlings. Entscheidend sei jedoch, welche Bedeutung die Scharia, das islamische Recht, für die Rechtsprechung und Gesetzgebung des Landes habe.

Fließen moralische und rechtliche Normen der Scharia darin ein, „werden sich in jedem Fall Konfliktpunkte mit Demokratie, Menschen- und Freiheitsrechten ergeben“. Grundsätzlich seien mehrheitlich islamisch geprägte Gesellschaften demokratiefähig. Aber die Demokratie werde sich dort nur durchsetzen, wenn das Rechtssystem nicht von der Scharia geprägt ist. Schariarecht gelte unter islamischen Theologen als nicht aufgebbares Gottesrecht, das über der menschlichen Gesetzgebung stehe. „Solange dieser Anspruch in staatlichem Recht seinen Niederschlag findet (...), werden sich Meinungspluralismus, ein öffentlich ungehinderter Austausch diverser Rechtsauffassungen, Parteienvielfalt und eine freie Wahlmöglichkeit der Bürger zwischen verschiedenen Religionen und Weltanschauungen nicht durchsetzen können.“

Scharia lässt keine Religionsfreiheit zu

Als Konfliktpunkte zwischen Scharia und demokratischen Prinzipien nannte Schirrmacher unter anderem die rechtliche Benachteiligung von Frauen im Ehe-, Erb- und Scheidungsrecht, wie es in arabischen Staaten deutlich werde. Ein säkulares Zivilrecht gebe es dort nicht. Große Differenzen sieht Schirrmacher auch hinsichtlich der Meinungs- und Religionsfreiheit. Nach schariarechtlichen Normen stehe auf einen Austritt oder Religionswechsel vom Islam nach wie vor die Todesstrafe. Unter anderem in Saudi-Arabien, Nordsudan und Jemen sei dies auch geltendes und angewandtes politisches Recht. Aber auch in Ländern, wo die „Apostasie“, der Abfall vom Islam, nicht mit dem Tod bestraft wird, „genießen etwaige Religionswechsler keine Rechtssicherheit, da sie immer wieder durch Fatwas (Rechtsgutachten) oder Aussagen von Machthabern öffentlich zum Tod verurteilt und von eifernden Mitgliedern der Gesellschaft zum Teil auf offener Straße hingerichtet werden“.

Auch Minderheiten müssten in schariarechtlich geprägten Ländern auf Rechte verzichten. „Gleichberechtigung zwischen Angehörigen der Mehrheitsreligion (des Islam) und den Minderheiten (Juden, Christen, Baha’i u.a.) ist unter Schariarecht in jedem Fall ausgeschlossen.“ Die Konflikte zwischen einem schariabasierten Rechtssystem und liberalen, demokratischen Verfassungen rührten daher, „dass die Auslegungsprinzipien des Korans in den ersten Jahrhunderten festgelegt wurden und seitdem als unhinterfragbar gelten“.

„Mohammed kritisch betrachten“

Um die Menschenrechte und Demokratie in Staaten des Nahen und Mittleren Ostens zu fördern, hält Schirrmacher ein europäisches Engagement in Bildung, Austausch- und Begegnungsprogramme sowie Projekte zum Thema Demokratie und Freiheitsrechte für zielführender als „direkte Intervention“. In Deutschland sei es bedeutsam, diejenigen zu unterstützen, „die eine demokratiekompatible Islaminterpretation vertreten“. Als positives Beispiel hob sie den Ansatz des Islamwissenschaftlers Mouhanad Khorchide vom Centrum für Religiöse Studien in Münster hervor.

Es sei notwendig, dass sich Muslime für einen innerislamischen „pluralistischen Religionsdiskurs“ öffneten, der Raum lasse für unterschiedliche Überzeugungen und Auffassungen. Dazu gehöre auch, die Entstehungsgeschichte des Islam und die Person Mohammeds wissenschaftlich-kritisch zu betrachten, erklärte die Wissenschaftlerin, die in diesem Jahr in die wissenschaftlichen Beiräte der Bundeszentrale für politische Bildung sowie des Bundesverbandes deutscher Kriminalbeamter berufen wurde.

Eine solche Auseinandersetzung mit der eigenen Religion könne „wegweisend“ sein für Muslime, die Freiheitsrechte und Demokratie bejahten und gleichzeitig ihrem Glauben treu bleiben wollten. Wenn Imame jedoch lehrten, dass Muslime nur dann echte Gläubige seien, wenn sie sich von der westlichen Welt und ihren Werten distanzierten, stürze dies Jugendliche in einen Zwiespalt – und mache sie gegebenenfalls empfänglich für radikale Ideologien.

Quelle: Opens external link in new windowwww.pro-medienmagazin.de

 

Bericht aus dem Bundestag: Anhörung zur Religionsfreiheit

Den Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit in Deutschland und der Welt sehen zahlreiche Experten als große Herausforderungen der Gegenwart an. Das wurde in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am Mittwoch, 2. Dezember 2015, unter Vorsitz von Michael Brand (CDU/CSU) deutlich. Als Ursachen nannten die fünf geladenen Sachverständigen die schwierige Lage im Nahen Osten, die Zuwanderungsbewegungen nach Europa und die zunehmende Radikalisierung vieler junger Menschen auch in den Demokratien Europas.

Religionsausübung als Luxusproblem betrachtet

Dr. Andreas Jacobs von der Middle East Faculty am Nato Defense College in Rom berichtete, dass in vielen muslimischen Ländern der Einsatz für Menschenrechte und Religionsfreiheit immer schwieriger werde. Weil das Umfeld gerade im Nahen Osten „sehr sicherheitspolitisch dominiert“ sei, werde das Thema häufig als „Luxusproblem“ angesehen.

Zudem seien in vielen Staaten des Nahen Ostens Rechte zur freien Religionsausübung zwar auf dem Papier geregelt, jedoch würden sie in der Praxis nicht angewandt. Als Beispiele nannte Jacobs die Möglichkeit eines Religionswechsels, den Umgang mit dem Abfall von der Religion (Apostasie) oder den Kirchenbau.

Er urteilte, die Gewährung und Sicherung von Religionsfreiheit in Deutschland und Europa sei „eine zentrale Grundlage für eine glaubwürdige Forderung von Demokratie und Religionsfreiheit weltweit“. Nur wenn Muslime hierzulande die praktische Erfahrung machten, dass Religionsfreiheit auch für sie gelte und dass die freie Entfaltung muslimischen Lebens möglich sei, könne Religionsfreiheit auch glaubhaft gegenüber muslimischen Ländern eingefordert werden.

„Religiöse Landschaft in Deutschland verändert sich“

Prof. Dr. Christine Schirrmacher vom Institut für Orient- und Asienwissenschaftenan der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn hob hervor, dass sich die religiöse Landschaft in Deutschland unter anderem wegen der Flüchtlingskrise verändere. Auch islamistische und salafistische Kräfte, denen die Demokratie „ein Dorn im Auge“ sei, verzeichneten großen Zulauf. Die Themen Religionsfreiheit und Demokratieentwicklung hätten daher eine immer größere innenpolitische Bedeutung.

Schirrmacher sieht die Herausforderung für Deutschland darin, die Freiheit und das friedliche Miteinander der Religionen und Weltanschauungen zu sichern. Dafür brauche es ihrer Ansicht nach „eine neue öffentliche Begründung und Werbung für die Religionsfreiheit in Schulen, Universitäten und allen Bildungsplattformen, weil diese uns in dem neuen Miteinander nicht einfach einen Schoß fallen wird“.

Ausdrücklich wandte sich Schirrmacher gegen Forderungen, die Religion in den privaten Raum zurückzudrängen. Solche Bestrebungen trügen nicht zu einem friedlichen Miteinander und einer echten Toleranz und Akzeptanz bei, warnte sie. Sie forderte hingegen „eine faktenorientierte und kompetente öffentliche Debatte über die Grenzen zwischen Religion und Politik, eine Bejahung religiöser Ausdrucksformen in ihrer ganzen Vielfalt, aber auch eine entschiedene Zurückweisung politischer Ansprüche im Namen der Religion“.

Religion im öffentlichen Raum

Ähnlich äußerte sich die JournalistinKhola Maryam Hübsch. Ihrer Ansicht nach bedrohen Forderungen nach einem Burka-Verbot oder einem Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen an Schulen die säkulare und freiheitliche Grundlage der Gesellschaft mehr anstatt sie zu verteidigen. „Die Verbannung der Religion aus dem öffentlichen Raum führt nicht dazu, dass das tolerante Miteinander der Religionen gefördert wird.“ Sie schüre vielmehr Misstrauen, verstärke das Ausgrenzungsgefühl gerade vieler Muslime und schaffe einen „Nährboden für Islamismus“, warnte Hübsch.

Angesichts von „einigen hundert“ Burkaträgerinnen in Deutschland könne man zudem nicht von einer Störung des öffentlichen Friedens sprechen. Die Forderung nach einem Verbot sei daher „reine Symbolpolitik“, mit der niemanden geholfen werde. Hübsch zeigte sich zudem überzeugt davon, dass eine offene, freundliche Flüchtlingspolitik dazu beitragen könne, das Bild des Westens in der islamischen Welt zu verbessern. Auch dies könne helfen, den Terrorismus einzudämmen.

Multilaterale Instrumente zur Stärkung der Freiheit

Prof. Dr. Matthias Koenig von der Georg-August-Universität Göttingen und demMax Planck Institut für die Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften bezeichnete es als „unstrittig“, dass die Einschränkung der Religions- und Glaubensfreiheit die friedliche Koexistenz von Religionsgemeinschaften erschwere und zur Exklusion von Minderheiten beitrage. Er betonte, es bleibe „genuine Aufgabe der Politik, Arrangements religiöser Diversität auszuhandeln“. Angesichts einer „tiefgreifenden Globalisierung religiöser und nichtreligiöser Überzeugungen in der Gegenwart“ sei dies eine „Herausforderung von hoher Brisanz und Aktualität“.

König empfahl, zur Stärkung der Religions- und Glaubensfreiheit auf multilaterale Instrumente zu setzen. Neuere Studien zeigten, dass der völkerrechtliche Menschenrechtsschutz in der faktischen Umsetzung vor Ort langfristige Wirkungen entfalten könne. So könnten Menschenrechtskonventionen wegen ihrer hohen Legitimation durchaus die binnenpolitische Agenda in anderen Ländern beeinflussen.

Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften

Dr. Kirsten Wiese von der Humanistischen Union e.V. in Berlin bekräftigte im Menschenrechtsausschuss die Forderung ihres Verbandes nach einer vollständigen Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften und kritisierte in diesem Zusammenhang die „starke Vermengung“ des Staates mit den christlichen Kirchen in Deutschland.

Den Kirchen würden zahlreiche Privilegien gewährt, etwa durch den staatlichen Kirchensteuereinzug, Steuer- und Gebührenbefreiungen und jährliche Staatsleistungen durch die Bundesländer. Dies stehe jedoch im Widerspruch zum staatlichen Neutralitätsgebot. „Damit die Religionsfreiheit in Deutschland konsequent gewährleistet werden kann, müssen jegliche Privilegien für die Kirchen abgeschafft werden“, forderte Wiese. (joh/03.12.2015)

Liste der geladenen Sachverständigen

·        Khola Maryam Hübsch, Journalistin

·        Dr. Andreas Jacobs, Middle East Faculty, NATO DEFENSE COLLEGE, Rom

·        Prof. Dr. Matthias Koenig, Institut für Soziologie, Georg-August-Universität Göttingen

·        Prof. Dr. Christine Schirrmacher, Institut für Orient- und Asienwissenschaften / Abteilung Islamwissenschaften, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

·        Dr. Kirsten Wiese, Vorstandsmitglied, Humanistische Union


Quelle:
Opens external link in new windowwww.bundestag.de

Downloads:

·        Initiates file downloadFoto 1: Christine Schirrmacher (2. v.r.) im Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages

·        Initiates file downloadFoto 2: Die Experten während der Anhörung

Dokumente

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